Existenzsicherung und Existenzsicherungsquote im inneren und äußeren Westend
Existenzsicherung und Existenzsicherungsquote im inneren und äußeren Westend
Der folgende Essay erläutert den Faktor der Existenzsicherung bzw. der Existenzsicherungsquote, entnommen aus der „Wiesbadener Sozialraumanalyse – Entwicklung der sozialen Bedarfslage in den Stadteilen“ aus den Jahren 2014 und 2019. Er bezieht sich dabei auf sowohl das innere als auch das äußere Westend. Die soziale Bedarfslage wird für alle 34 Wiesbadener Stadtteile ermittelt, wobei Rang 1 dem Stadtteil mit der höchsten Bedarfslage zugeordnet wird und Rang 34 den Stadtteil mit der niedrigsten Bedarfslage darstellt. Der Sozialraum wird durch die zwei Dimensionen „Ausmaß der administrativen Interventionen“ und „Lebenslagen Risiken“ (Sozialraumanalyse 2019, 1) aufgespannt, um die Stadtteile in ein übersichtliches Koordinatensystem einordnen zu können. Beide sind in eine Vielzahl von Faktoren untergliedert. Der von mir ausgewählte Faktor der Existenzsicherung ist unter der „administrativen Intervention“ aufgeführt. Die „administrative Intervention“ „gibt Auskunft darüber[,] in welchem Ausmaß die Bevölkerung in den Stadteilen staatliche Geld-, Sach- und Dienstleistungen zu[r] Sicherung der materiellen Existenz, einer ausreichenden Wohnung und zur Unterstützung bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben in Anspruch nimmt“ (Sozialraumanalyse 2014, 12). Die Existenzsicherung wird anhand der Existenzsicherungsquote gemessen. Diese gibt den Anteil der Personen an der Gesamtbevölkerung an, welche Leistungen gemäß dem SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII beziehen (vgl. ebd., 13). Ein Individuum zwischen 15 und 65 darf Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II beantragen, insofern es durch ihre Tätigkeit kein existenzsicherndes Einkommen (Existenzminimum [1]) erwirtschaften kann. Dasselbe gilt für deren Familienangehörige, vor allem deren Kinder (vgl. ebd.). Sozialhilfe gemäß SGB XII darf bezogen werden, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg oder dauerhaft erwerbsunfähig ist oder sie mit ihrer Rente kein existenzsicherndes Einkommen sicherstellen kann (vgl. ebd.). Die „Existenzsicherungsquote“ bildet einen der wichtigsten Indikatoren innerhalb der „administrativen Intervention“, da man durch sie ablesen kann, wie viele Menschen von Armut betroffen sind bzw. innerhalb des Sozialraumes aus ökonomischer Perspektive benachteiligt oder durch ihre eingeschränkten Ressourcen (Einkommensarmut) eingeschränkt sind. Somit werden auch andere Lebensbereiche (in)direkt beeinflusst. Westend Wie sehen also die Zahlen der Existenzsicherungsquote im inneren und äußeren Westen aus und wie hat sie sich in den letzten Jahren ggf. verändert? Aufgrund der großen strukturellen Unterschiede in den Bereichen östlich und westlich des Bismarck-Rings werden das innere und äußere Westend im Folgenden getrennt voneinander betrachtet. Inneres Westend Im Jahr 2005 lebten 7.301 Menschen im inneren Westend. 2011, sechs Jahre später, stieg die Einwohnerzahl um 4,2 % auf 7.608 und bis ins Jahr 2017 wuchs das Viertel bis auf 8.611 Einwohner an, ein Zuwachs von 13,2% (Sozialraumanalyse 2014, 97; Sozialraumanalyse 2019, 139). Es zeichnet sich demnach/folglich ein Zuzugstrend ab. Die Existenzsicherungsquote lag 2005 bei 25,3%, 2011 bei 29,0% und 2016 bei 32,2% (der Anstieg von 11% zwischen 2011 und 2016 wird als überproportionale Abweichung markiert (vgl. Sozialraumanalyse 2019, 141)). Also gut ein Viertel der Bewohner*innen des inneren Westends sind auf existenzsichernde Maßnahmen angewiesen. Diese Quote ist fast doppelt so hoch wie der Wiesbadener Durchschnitt, der akkumuliert etwa bei 12,5% liegt. Diese hohe Existenzsicherungsquote weist das innere Westend, gemeinsam mit den anderen Faktoren wie die Kinderarmutsquote innerhalb der „administrativen Intervention“, über den gesamten Betrachtungszeitraum (2005–2016) in dem obersten Bereich der Bedarfslage innerhalb des Sozialraums zu. Äußeres Westend Die Einwohnerzahlen im äußeren Westend lagen 2005 bei 9.834, 2011 bei 10.015 und 2017 10.649. Auch hier ist wie im inneren Westend ein Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen, wenn auch etwas abgeschwächter. Die Existenzsicherungsquote lag 2005 bei 16,1%, und sank bis 2011 auf 15,6%, wo sie sich bis 2016 hielt. In der Sozialraumanalyse von 2019 ist vermerkt, dass der Stadtteil 2005 zeitweise zu den Stadtteilen mit hoher Bedarfslage gezählt wurde (vgl. Sozialraumanalyse 2019, 146). Dies wird jedoch als Ausreißer deklariert, da in den Jahren zuvor und danach der Stadtteil zur mittleren Bedarfslage in Bezug auf die „administrativen Intervention“ zählte. Zwischen 2005 und 2016 bezogen folglich zwischen 1.583 und 1.661 Anwohner*innen auf Leistungen gemäß SGB II und SGB XII. Auch wenn die absoluten Zahlen hier ansteigen, ist dies lediglich auf den Bevölkerungszuwachs zurückzuführen, da sie proportional eigentlich abnehmen. Anhand der Werte kann man auch von einer relativ konstanten Quote sprechen. Die Existenzsicherungsquote im äußeren Westend liegt nur ein wenig über der durchschnittlichen Existenzsicherungsquote von Wiesbaden. Betrachtet man Abbildung 57 (vgl. Sozialraumanalyse 2019, 148) wird auch ersichtlich, dass die Existenzsicherungsquote des äußeren Westends gleicht sich stets dem Mittelwert an.
Dies kann ein Indikator dafür sein, dass die Zugezogenen Personen entweder nicht auf die Existenzsicherung angewiesen sind oder die stadteilspezifischen politischen Maßnahmen Wirkung zeigen und sich die Lage im Allgemeinen verbessert. Fazit Vergleicht man das innere mit dem äußeren Westend, ist deutlich zu erkennen, dass obwohl die beiden Stadtteile sehr eng zusammen liegen und theoretisch als „ein Westend“ angesehen werden können. Allein anhand der Existenzsicherungsquote klar ersichtlich wird, dass sie sich in sehr unterschiedlichen sozialräumlichen Bedarfslagen befinden. Die Datenquellen, die für das Erstellen der Existenzsicherungsquote verwendet werden, werden der Geschäftsstatistik der SGB II und XII des Amtes für Soziale Arbeit entnommen. Darüber hinaus werden auch Daten vom Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik, Einwohnerwesen beigesteuert.
[1] Der Begriff Existenzminimum bezeichnet die finanziellen Mittel, die zur Deckung der materiellen Bedürfnisse erforderlich sind (Bundesregierung 2020)
Quellen:
Bundesregierung (2020). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/existenzminimum-bleibt-steuerfrei-1544090 [24.07.2020]
Wiesbadener Sozialraumanalyse (2014). Wiesbadener Sozialraumanalyse. Entwicklung der sozialen Bedarfslage in den Stadtteilen. Beiträge zur Sozialplanung Nr.32/2014.
Wiesbadener Sozialraumanalyse (2019). Wiesbadener Sozialraumanalyse 2019. Entwicklung der sozialen Bedarfslagen.
Die Kontextualisierung der statistischen Daten ermöglicht es ausgewählte Felder der Sozialraumanalyse für Nicht-Statistiker*innen greifbar zu machen.
Dieser Beitrag gehört zur Station Statistik der Phase 1. Nähere Informationen findet Ihr hier.